Baustahl
Abfallbezeichnung:
Baustahl & Baustahl mit Betonanhaftungen
AVV-Nr:
170405
Beschreibung:
Baustahl und Baustahl mit Betonanhaftungen. Beton- und Schmutzanhaftungen werden vom Eingangsgewicht abgezogen und mit den Entsorgungskosten belastet. Die Lieferform in loser Schüttung.
Spezifikation:
Flüssige, gefährliche oder überwachungsbedürftige Abfälle dürfen nicht enthalten sein. Keine geschlossenen Hohlkörper.
Reinheiten:
Material muss charchierfähig und frei von Bestandteilen sein, die für die Aufbereitung oder Verhüttung schädlich oder unzulässig sind.
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