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Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert nach §52 KW-/ AbfG

Service

Baustahl

Bild Baustahl

Abfallbezeichnung:

Baustahl & Baustahl mit Betonanhaftungen

AVV-Nr:

170405

Beschreibung:

Baustahl und Baustahl mit Betonanhaftungen. Beton- und Schmutzanhaftungen werden vom Eingangsgewicht abgezogen und mit den Entsorgungskosten belastet. Die Lieferform in loser Schüttung.

Spezifikation:

Flüssige, gefährliche oder überwachungsbedürftige Abfälle dürfen nicht enthalten sein. Keine geschlossenen Hohlkörper.

Reinheiten:

Material muss charchierfähig und frei von Bestandteilen sein, die für die Aufbereitung oder Verhüttung schädlich oder unzulässig sind.

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